Insolvenzverfahren HEROS - Belohnung

04.06.2007

Belohnung !

I.

In dem Insolvenzverfahren des früheren Geldtransportunternehmens HEROS ist der Verbleib von rund 90Millionen Euro Kundengeldern bislang nicht geklärt, die seit Jahren vermutlich von den Hauptverantwortlichen der Heros-Unternehmensgruppe oder Dritten bei Seitegeschafft wurden.

Für Hinweise, die ganz oder teilweise zur Wiederbeschaffung der fehlenden Geldbeträge führen, wird eine Belohnung ausgesetzt.

Die Belohnung beträgt 20% des jeweils wiederbeschafften Geldbetrages bzw. des Verwertungserlöses für Vermögenswerte, die aufgrund eines solchen Hinweises der Insolvenzmasse tatsächlich zugeführt wurden.

II.

Hinweise nimmt

1. der Insolvenzverwalter der HEROS-Unternehmensgruppe, Herr Rechtsanwalt Manuel Sack oder

2. die Anwaltskanzlei Görling Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 60322 Frankfurt am Main, Grüneburgweg 16

über die

Telefonnummer 0049 69 25 78 07 90

entgegen.

Vertrauliche Hinweise werden auf Wunsch von einem hierfür beauftragten Ombudsmann bearbeitet. Der Ombudsmann ist zur Verschwiegenheit gegenüber dem Insolvenzverwalter und auch gegenüber Behörden verpflichtet.

Ombudsmann ist der frühere Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Herr Rechtsanwalt Wolfgang Gerhards. Er ist ebenfalls über die

Telefonnummer 0049 69 25 78 07 90

zu erreichen.

III.

Die Belohnung wird vom Insolvenzverwalter an den Hinweisgeber ausgezahlt, wenn aufgrund eines Hinweises wiederbeschaffte Heros-Kundengelder der Insolvenzmasse tatsächlich zugeflossen sind. Dasselbe gilt für Hinweise auf Vermögenswerte, die mit abhanden gekommenen Heros-Kundengeldern erworben wurden (zum Beispiel Immobilien, Fahrzeuge, Bankguthaben etc.) und die der Insolvenzverwalter aufgrund von Hinweisen der Insolvenzmasse zugeführt und verwertet hat.

Wurde dem Hinweisgeber Verschwiegenheit zugesichert, wird die Belohnung vom Ombudsmann ausgezahlt.

Geben mehrere Hinweisgeber den gleichen Hinweis, erhält die Belohnung, wer den Hinweis zuerst gegeben hat.

Führen mehrere Hinweise zusammen, aber kein Hinweis für sich alleine, zur Wiederbeschaffung von Geld- oder Verwertungserlösen, verteilt der Insolvenzverwalter die Belohnung an die beteiligten Hinweisgeber unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Anteils nach billigem Ermessen.

Hinweise nach Abschluss des Insolvenzverfahrens werden nicht berücksichtigt.

Die Belohnung wird nicht an Personen gezahlt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört oder die in einem Arbeits-, Dienst- oder Auftragsverhältnis zum Insolvenzverwalter oder seinen Beauftragten stehen oder standen.

Hannover, den 4. Juni 2007

Rechtsanwalt Manuel Sack
als Insolvenzverwalter über das
Vermögen der Unternehmen
der HEROS-Unternehmensgruppe