Nauerz & Noell AG (Börse Online)
09.04.2010
Insolvenzantrag gestellt
Über das Vermögen der Frankfurter Investmentgesellschaft Nauerz & Noell AG ist am 25. März 2010 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden, wie jetzt bekannt wurde (Aktenzeichen 810 IN 295/10 N). DasUnternehmen trat auf Anlegerveranstaltungen auf und bot Hedgefonds und strukturierte Investmentprodukte an. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner bestellt. Die Kanzlei bezifferte die Zahl der betroffenen Anleger nach einer ersten Bestandsaufnahme auf fast tausend.
Über die Gründe ist bislang nichts bekannt.
Nauerz & Noell bezeichnete sich als Investmentboutique. Sie unterhielt Büros, Niederlassungen und Tochteruntergesellschaften in der Schweiz, Österreich und England sowie ein Investmentcenter in Kaiserslautern. Die vorhandenen liquiden Mittel sowie die aufgefundenen Vermögenswerte seien bereits sichergestellt worden, teilte die Kanzlei des vorläufigen Insolvenzverwalters mit. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft sei zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung de facto bereits eingestellt gewesen. Zuletzt habe die Nauerz & Noell AG 16 Mitarbeiter beschäftigt, sie seien zum 1. April freigestellt worden. Plathner prüfe die Perspektive für eine Fortführung des Geschäftsbetriebs.
Bei Eigenkapital-Genussrecht ist Totalverlust zu befürchten
Was mit dem Geld der Anleger passiert, hängt von der Art der Investments ab. Nauerz & Noell hatte unter anderem Hedgefonds angeboten. Fonds sind üblicherweise Sondervermögen, das im Insolvenzfall geschützt ist.
Anders sieht es bei den Zinsprodukten aus, die die Nauerz & Noell AG angeboten hatte. Sie waren mit unterschiedlichen Laufzeiten und Konditionen ausgestattet, boten aber generell überdurchschnittliche Konditionen, wie etwa das „8,25 % NN-Investment 2018“. „Die Nauerz & Noell AG verbindet bei diesem Investment die Vorteile einer Anleihe mit den Renditechancen einer Aktienbeteiligung. Dabei erhalten Anleger eine hohe Grund-Dividende plus einer gewinnabhängigen Bonus-Chance - ohne dabei Kursrisken zu tragen“, warb das Unternehmen. Es handelte sich um ein Eigenkapital-Genussrecht mit Gewinn- und Verlustbeteiligung. Gerade bei Genussrechten mit Eigenkapitalcharakter stehen die Chancen für Anleger im Insolvenzfall schlecht. Sie müssen einen Totalverlust befürchten.
