- Der KfW-Schnellkredit kann derzeit noch nicht beantragt werden und bedarf noch der Zustimmung der EU-Kommission.
- Zur Finanzierung von Anschaffungen und laufende Kosten (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes)
- Für mittelständischen Unternehmen ab 11 bis 249 Beschäftigten, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
- Im abgelaufenen Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss ein Gewinn erwirtschaftet worden sein.
- Zinssatz von 3% mit Laufzeit von bis 10 Jahre
- Bis zu einem Volumen in Höhe von bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019 maximal jedoch 800.000 € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern und 500.000 € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
- Übernahme von 100% des Kreditausfallrisikos durch die KfW.
- Nicht für Unternehmen die bereits zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren (insb. keine Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen, keine Stundungsvereinbarungen oder Covenantbrüche).
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
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