Soforthilfe-Zuschussprogramm des Bundes i.H.v. € 50 Mrd.:
Steuerbare Zuschüsse zu Betriebskosten für drei Monate für Soloselbständige und Kleinunternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe i.H.v. bis zu € 9.000,- bei bis zu 5 Vollzeitbeschäftigten und bis zu € 15.000,- bei bis zu 10 Vollzeitbeschäftigten
Zweck: Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung akuter Liquiditätsengpässe in Folge der Corona-Krise
Voraussetzung: Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona – Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
Die Beantragung erfolgt über das jeweilige Bundesland.
Weitere Infos unter www.bmwi.de und www.bundesfinanzminsterium.de
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