Pressemitteilung
- Amtsgericht Rottweil ordnet Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der Beco Metallteile-Handels GmbH an
- Rechtsanwälte Christoph Enkler und Christopher Alff von Brinkmann & Partner begleitet die Verfahren als Generalbevollmächtigte
- Rechtsanwalt Alexander Kästler wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Das Amtsgericht Rottweil hat mit Beschluss vom 25.08.2025 über das Vermögen der Beco Metallteile-Handels GmbH ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet. Beco hat sich auf den Handel mit Muttern, Schrauben, Fasteners und genormten Verbindungselementen spezialisiert. Das 1984 gegründete Unternehmen beschäftigt rund 40 Mitarbeiter und hat zuletzt einen Jahresumsatz von rund Mio € 9,0 erzielt. Die Mitarbeitenden wurden in einer Betriebsversammlung über die Situation informiert. Die Löhne und Gehälter sind bis Ende Oktober 2025 über das Insolvenzgeld abgesichert.
Das Insolvenzverfahren wird durch die auf Sanierung und Restrukturierung spezialisierte Kanzlei Brinkmann & Partner begleitet. Zu Generalbevollmächtigten wurden die Rechtsanwälte Christoph Enkler und Christopher Alff bestellt. Beide sind zuversichtlich eine Fortführungslösung zu finden. Ein Investorenprozess ist bereits eingeleitet. „Der Geschäftsbetrieb ist stabil. Die Kunden und Lieferanten haben uns ihre Unterstützung zugesichert.“
Das Insolvenzgericht bestellte Rechtsanwalt Alexander Kästle zum vorläufigen Sachwalter, der den Sanierungsprozess begleiten wird. Die Eröffnung der Insolvenzverfahren ist für den 01.11.2025 geplant.
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Brinkmann & Partner
Rechtsanwalt Christopher Alff