Treuhand

Ob berechtigt oder nicht – häufig werden Management und Gesellschafter für Unternehmenskrisen mitverantwortlich gemacht. Wenn dies der Lösung einer Krise im Wege steht, ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf einen Treuhänder sinnvoll. Wir sind erfahrene Treuhänder und konnten bereits in zahlreichen Fällen das Vertrauen der Beteiligten rechtfertigen.

Die Einrichtung einer Treuhand stellt einen Eingriff in die Gesellschafterrechte dar. Unsere Erfahrungswerte zeigen, dass die Überwindung der Krise nur bei fortgesetztem Engagement aller Unternehmensbeteiligten gelingen kann. Brinkmann & Partner setzen alles daran, die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu schaffen. Eine maßvolle Ausübung unserer vorübergehenden Rechtsstellung bei konsequenter Wahrung der Unternehmensinteressen prägen unser Handeln.

Ziel einer Treuhandlösung ist es, die Krise zu überwinden und das Unternehmen wieder profitabel am Markt zu etablieren. Nach der erfolgreichen Umsetzung der hierzu erforderlichen Maßnahmen erhält der Treugeber seine Anteile am Unternehmen wieder zurück. Aufgaben und Rechte des Treuhänders regelt der mit allen Beteiligten abgestimmte Treuhandvertrag. Bei einer passiven Treuhand hält der Treuhänder die Anteile lediglich. Bei einer aktiven Treuhand begleitet er die Umsetzung der Zielstruktur im Einvernehmen mit dem Management. Wir sind in beiden Modellen erfahren.