Insolvenz­beratung

Alternative Wege aus der Krise: Wenn rechtzeitig gehandelt wird, lässt sich eine Insolvenz häufig vermeiden. Wir zeigen unseren Mandanten alternative Lösungen auf.

Im Rahmen jeder insolvenzrechtlichen Beratung suchen wir Wege, das Erfordernis eines Insolvenzverfahrens im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten abzuwenden. Die Verhandlung eines Erlasses der Altschulden (Schuldenschnitt oder auch „Hair-Cut“ genannt), die Verhandlung neuer Kreditkonditionen, die Umschuldung auf andere Kreditgeber, die Vereinbarung eines Moratoriums oder einzelner Stundungen gehören dabei zu unseren Beratungsleistungen.

Sollte die Insolvenz sinnvoll oder nicht mehr abzuwenden sein, begleiten wir unsere Mandanten im gesamten weiteren Prozess. Wir beraten sie zu Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung, unterstützen sie bei der Abfassung von Anträgen und bereiten die notwendigen Verfahren vor.

Unser Leistungsportfolio im Bereich der vorinsolvenzlichen Beratung:

  • Beratung zu Insolvenzantragspflichten
  • Vermeidung von Insolvenzantragspflichten durch Verhandlungen mit Gläubigern etc.
  • Erstellung von Strategien zur Insolvenzvermeidung
  • Verhandlung eines Schuldenschnittes („Hair-Cut“)
  • Erstellung von Umschuldungsstrategien
  • Verhandlung von Moratorien
  • Verhandlung neuer Kreditstrukturen bzw. -konditionen
  • Gewinnung von Investoren
  • Vorbereitung von Insolvenzanträgen
  • Vorbereitung und Begleitung einer Insolvenz
  • Vorbereitung und Begleitung einer Eigenverwaltung (§ 270 a InsO)
  • Vorbereitung und Begleitung von Schutzschirmverfahren (§ 270 b InsO)