Eigen­verwaltung

Mit Brinkmann & Partner an Ihrer Seite selbstständig bleiben: Eine Eigenverwaltung bietet Unternehmen die Möglichkeit, ein Sanierungsverfahren in der Insolvenz eigenverantwortlich durchzuführen, wobei ein vom Insolvenzgericht bestellter (vorläufiger) Sachwalter das Management kontrolliert.

Brinkmann & Partner verfügt über große Erfahrungen im Bereich der Eigenverwaltung. Unsere umfassende Expertise bringen wir ein, indem wir je nach Wunsch des in der Krise befindlichen Unternehmens entweder selbst Managementaufgaben wahrnehmen oder aber das Management bei der Durchführung der Sanierung unterstützen. Sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung einer Eigenverwaltung nach § 270 a/b InsO unterliegen hohen Anforderungen der Insolvenzgerichte und der beteiligten Gläubiger. Daher ist eine Beratung und Begleitung durch einen Experten fast immer zwingend notwendig. Im Rahmen einer Eigenverwaltung übernimmt das Management des betroffenen Unternehmens eine Vielzahl von Aufgaben, die in einem Regelinsolvenzverfahren dem Insolvenzverwalter obliegen. Als erfahrene Insolvenzverwalter wissen wir, wann welche Maßnahmen durchzuführen sind und bewahren Sie vor unnötigen Haftungsrisiken.

In der Eigenverwaltung wird die Sanierung häufig auf der Grundlage eines Insolvenzplans durchgeführt. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Insolvenzplans sowie bei der Durchführung des gerichtlichen Insolvenzplanverfahrens.

Unser Leistungsangebot im Bereich „Eigenverwaltung“ umfasst folgende Leistungen:

  • Vorbereitung eines Eigenverwaltungsverfahrens in den Segmenten Einkauf, Produktion, Vertrieb, Personalwirtschaft, Finanzen, IT und allen weiteren wesentlichen Unternehmensbereichen
  • Vorbereitung der gerichtlichen Anträge
  • Kommunikation mit den wesentlichen Beteiligten
  • Begleitung bei Gläubigerausschüssen oder Gläubigerversammlungen
  • Beratung hinsichtlich bestehender Haftungsrisiken
  • Übernahme von Managementfunktionen als Organ, Generalbevollmächtigter oder Prokurist
  • Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im operativen Bereich
  • Projektmanagement in der Eigenverwaltung
  • Vorbereitung von Insolvenzplänen