Pressestatement zum Insolvenzverfahren über das Vermögen des FC Rot-Weiß Erfurt e.V.

Am 28. Januar 2026 hat das Amtsgericht Erfurt das Insolvenzverfahren über das Vermögen des FC Rot-Weiß Erfurt nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben. Damit ist der Verein ab sofort insolvenzfrei.

Der Insolvenzverwalter über das Vermögen des FC Rot-Weiß Erfurt e.V., Olaf Spiekermann, hat seine am 19. April 2023 vom Amtsgericht Erfurt übertragene Aufgabe damit erfüllt.

„Wie im Sport, so gilt auch für ein so komplexes Insolvenzverfahren wie dieses: Wir haben es dank einer starken Teamleistung erfolgreich gemeistert. Dafür bedanke ich mich insbesondere bei meiner Kanzleikollegin Rechtsanwältin Dr. Franziska Hackenberg von Brinkmann & Partner“, fasst Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Partner in der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner, zusammen.

Er war vom Amtsgericht Erfurt vor rund drei Jahren als neuer Insolvenzverwalter bestellt worden. „Das Verfahren befand sich damals in einer extrem verfahrenen Situation. Mein Ziel bestand vom ersten Tag darin, Lösungen zu erarbeiten, um die Existenz des Vereins mit seinem gesamten Spielbetrieb sichern. Dass es zu einer nachhaltigen Lösung gekommen und der FC Rot-Weiß Erfurt e.V. nun wieder insolvenzfrei ist, liegt auch an der zielorientieren Zusammenarbeit mit Aufsichtsrat und Vorstand“, erklärt Olaf Spiekermann.

Gegen den vom Amtsgericht Erfurt im April 2023 entlassenen Amtsvorgänger bestehende Haftungsansprüche werden von Olaf Spiekermann weiterverfolgt. Diese Ansprüche hat der Insolvenzverwalter auf dem Gerichtsweg geltend gemacht, was keinerlei Auswirkung auf den Verein hat.

„Nun kann sich der FC Rot-Weiß Erfurt wieder zu Einhundertprozent auf den Sport konzentrieren. Für die Zukunft des Vereins wünsche ich allen Sportlern, Amtsträgern und Mitgliedern alles Gute“, sagt der nunmehr ehemalige Insolvenzverwalter Olaf Spiekermann.

Erfurt, 4. Februar 2026

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