Pressemitteilung


Die im Insolvenzverfahren befindliche Grandhotel Bad Pyrmont GmbH erarbeitet nach insolvenzrechtlicher Beratung durch das Team der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner aus Hannover einen tragfähigen Insolvenzplan. Die Projektleitung erfolgte durch Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) Zekira Fuest. Nick Piepenburg von der Restrukturierungsberatung Turnaround Management Partners hat bereits im Vorfeld bei der Eigenverwaltungsplanung unterstützt und begleitete das Verfahren in betriebswirtschaftlichen Belangen.

Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat die Geschäftsführung beim Amtsgericht Hameln gestellt. In Abstimmung mit allen Verfahrensbeteiligten ist die Grandhotel Bad Pyrmont GmbH nun ins Regelverfahren gegangen. Zur Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht am 27. Februar Rechtsanwältin Karina Schwarz, Kanzlei Schwarz Rühmland und Partner (Hannover).

Es ist weiterhin das Ziel, das Hotel nach der laufenden Renovierung so schnell wie möglich wiederzueröffnen.

Zum Hintergrund: Während der vor zwei Jahren gestarteten Arbeiten stellte sich heraus, dass die Sanierung des Brand- und Schallschutzes in dem denkmalgeschützten Gebäude deutlich umfangreicher werden müsste als angenommen. Daher entwickelten sich auch die tatsächlichen Kosten deutlich stärker als kalkuliert. Das Hotel verfügt über 150 Zimmer, zwei Restaurants, fünf Veranstaltungsräume, eine Bar sowie Wellness & Spa. Eröffnet wurde es im Jahr 1898 als Kurhotel.

Pressekontakt

Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz

Kanzlei Schwarz Rühmland und Partner
hannover@insolvenzverwaltungen.de