Carve-Out-Treuhand als Instrument der strukturierten Ausgliederung von Betriebsteilen oder Konzernunternehmen

Von Dr. Jan Markus Plathner und Dr. Christoph Morgen

Erstveröffentlichung in der Ausgabe 01/2021 Online-Magazin Restructuring Business

Die aktuelle Marktsituation

Die aktuellen weltweiten Krisen führen in vielen Managementetagen zu erhöhter Alarmbereitschaft. Es sei nur die durch die Materialknappheit ausgelöste Abrufkrise bei den Automobilherstellern genannt. Diese zum Teil auf externen Schocks beruhenden Krisen stellen Unternehmen vor teilweise extreme Herausforderungen. Hinzu kommt aber noch der ohnehin rasant voranschreitende Strukturwandel. Nicht nur die Automobilbranche ist betroffen, sondern eine Reihe anderer Branchen. Betriebliche Strukturen sind neu zu sortieren und zum Teil einschneidende Restrukturierungsmaßnahmen umzusetzen. Zum einen ist die Neuausrichtung zu planen und zum anderen alte Strukturen anzupassen oder gar einzustellen. Diese Situation kann für Unternehmen zur echten Herausforderung werden. Denn neben den benötigten Managementkapazitäten sind regelmäßig auch Investitionen einerseits und die Kosten der Restrukturierung andererseits zu finanzieren.

Carve-Out: Zwischen „Ausproduktion“ und „Tranformation“

Der Carve-Out von strategisch nicht mehr benötigten Unternehmensteilen oder gar ganzen Konzerngesellschaften wird regelmäßig Teil der beabsichtigten Zielstruktur sein, um eigene Strukturen zu verkleinern und das zukunftsträchtige Neugeschäft zu konzentrieren.

Aber wie den Carve-Out rechtsicher und (insolvenz-)anfechtungsfest umsetzen? Wie kann das operative Geschäft des vom Carve-Out betroffenen Betriebsteils ohne Störungen fortgeführt werden? Bisher war die Lösung oft der Verkauf an einen Investor. Allerdings kann dieser Verkauf, soweit man derzeit überhaupt einen findet, zu unerwünschten Folgewirkungen (etwa bei einer Folgeinsolvenz) führen. All diese Fragen werden sich neben dem Management auch alle wesentlichen Stakeholder – allen voran die Kunden und die Belegschaft – stellen, die allesamt Interesse an der ordnungsgemäßen Fortführung haben. Die Kunden sind einerseits von der sicheren Fortführung des Altgeschäfts abhängig und sollen andererseits im ausgliedernden Unternehmen gegebenenfalls auch das Neugeschäft sicherstellen. Jeder Kunde muss von dem Ausgliederungskonzept und dem damit eventuell einhergehenden Ausproduktionskonzept überzeugt werden, um für die Sicherstellung des aussichtsreichen Zukunftsgeschäfts Neuaufträge zu vergeben. Insbesondere nicht zuletzt die Kunden wollen wissen, ob das betroffene Unternehmen die notwendigen Managementkapazitäten und das Know How für eine derartige Ausgliederung hat und in der Lage ist, die Doppelbelastung „Ausproduktion“ und „Transformation“ zu managen.

Es kann sich unter Umständen anbieten, den Carve-Out durch professionelle Beratung in rechtlicher aber auch operativer Hinsicht begleiten zu lassen. Denn ein mit einer Ausproduktion verbundener Carve-Out ist nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch in operativer Hinsicht ein schwieriges Unterfangen und erfordert einen strukturierten und vor allem interdisziplinären Ansatz.

Lösungsvorschlag: Ausgliederung an Interimsgesellschafter oder Treuhänder

Ein Lösungsansatz kann sein, den auszugliedernden Betriebsteil oder die Konzerngesellschaft an einen professionellen Interimsgesellschafter oder Treuhänder zu übertragen oder. auszugliedern, der genau dieses Know How mitbringt und über interdisziplinäre Strukturen verfügt. Die Treuhandabrede regelt, welche Maßnahmen der Treuhänder durchzuführen hat. Dabei wird regelmäßig gemeinsam eine Zielstruktur festgelegt, die im besten Fall das Ziel verfolgt, den Betriebsteil oder das Konzernunternehmen zu erhalten und zu sanieren, um es danach zu verkaufen oder sogar saniert an den Treugeber zurück zu übertragen. Diese Struktur kann auch ohne Treuhand, sondern schlicht durch eine (echte) Übertragung auf einen neuen (Interims-) Gesellschafter erfolgen. Der Vorteil einer Treuhand oder einer Übertragung auf einen Interimsgesellschafter ist unter anderem die Einsparung von Managementkapazitäten, aber auch die Herauslösung aus den Konzernstrukturen mit ihren rechtlichen und tatsächlichen Implikationen. Der Interimsgesellschafter oder Treuhänder wird regelmäßig auf derartige Sondersituationen spezialisierte Manager einsetzen. Gemeinsam mit dem Management ist ein Konzept zu erarbeiten. Ziel kann es sein, die betriebliche Einheit zu verkaufen. Sollte ein Fortbestehen nicht möglich sein, wird eine gesteuerte Ausproduktion der vorhandenen Aufträge mit anschließender solventer Liquidation angestrebt. Nach der Sicherstellung der Durchfinanzierung werden die Anteile übertragen, die Betriebsteile zum Beispiel im Rahmen eines Asset Deals verkauft oder Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) durchgeführt. Die Umsetzung unterliegt regelmäßig rechtlichen Risiken. Rechtliche Risiken können, um nur einige zu nennen, Ergebnisabführungsverträge, Cash Pools oder Nachhaftung nach dem Umwandlungsgesetz sein.

Es kann sinnvoll sein, die Corporate Governance anzupassen und die wesentlichen Stakeholder am Prozess zu beteiligen. Dies kann zum Beispiel durch eine Beiratsstruktur erfolgen, die gegebenenfalls sogar wesentliche Maßnahmen und Entscheidungen des Managements unter einen Zustimmungsvorbehalt stellt. Die Einbindung aller Stakeholdergruppen (etwa Betriebsräte/Gewerkschaften, Altgesellschafter, Kunden, Lieferanten, Finanzierer und andere) und die damit einhergehende Prozesstransparenz werden die operativen Risiken regelmäßig senken.

Bei der Carve-Out-Treuhand geht es in der Regel nicht allein um die Vermeidung von Risiken. Es geht auch darum, dass der Carve-Out für alle Stakeholdergruppen operativ möglichst reibungsfrei abläuft, um betriebliche Störungen der Zielstruktur im Hinblick auf das eigene Zukunftsgeschäft zu vermeiden. Es kann sinnvoll sein, die Carve-Out Struktur mit den wesentlichen Stakeholdergruppen im Vorfeld abzustimmen.

Finanzierung des Carve-Outs

Eine weitere Frage ist die Finanzierung des Carve-Outs. Dabei sind vor allem zwei Fälle zu trennen. Zum einen der Konzern, der über entsprechende finanzielle Mittel verfügt, den Carve-Out für alle Stakeholder sicher zu finanzieren. Und andererseits der Konzern, der sich gegebenenfalls selbst in einer schwierigen Situation befindet und nicht oder nur unzureichend in der Lage ist, entsprechende Finanzierungssicherheit zu schaffen. Insbesondere im letztgenannten Fall wird regelmäßig versucht, die Stakeholder an der Lösung zu beteiligen. Allerdings ist dies oftmals ein schwieriges Unterfangen. Die Finanzierer beispielsweise sind in einer solchen Carve-Out Situation nur dann in der Lage zu finanzieren, wenn es ein aussichtsreiches begutachtetes Zukunftskonzept gibt.

Handlungsoptionen

Schlussendlich wird der Unternehmer aber auch die Stakeholder in einer Carve-Out Situation zur Abspaltung von Altgeschäft eine Abwägung vornehmen, ob gegebenenfalls auch die Möglichkeiten gerichtlicher Restrukturierungsverfahren, wie Schutzschirm in Eigenverwaltung oder den neuen Restrukturierungsrahmen, in Betracht zu ziehen ist. Mit einem Vergleich der unterschiedlichen Alternativen kann dann die beste Entscheidung getroffen werden, wobei ein gerichtliches Verfahren nicht immer aber meistens vermieden werden sollte. In diesen Situationen kann die Carve-Out-Treuhand ein hilfreiches und effektives Tool sein, um bestehende Risiken und die erforderlichen Managementkapazitäten auf einen Dritten zumindest weitestgehend zu verlagern.

Jan Markus Plathner
Dr. Jan Markus Plathner
Partner, Rechtsanwalt, Frankfurt
Dr. Christoph Morgen
Partner, Rechtsanwalt, StB, Hamburg

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