Neue Chancen durch das SanInsFoG – Praktische Anwendungsfälle und konkrete Bewertungsfragen

Am 1. Januar 2021 sind nach einem Gesetzgebungssprint das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) und damit auch das lang erwartete Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) sowie zahlreiche Änderungen der Insolvenzordnung in Kraft getreten.

Das StaRUG sowie die reformierten Regelungen zur Eigenverwaltung sowie zum Schutzschirm- und Planverfahren sollen Schuldnern neue Wege aus der Krise ermöglichen. Sie kommen zur rechten Zeit: Die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind massiv, Staatshilfen kommen nicht immer rechtzeitig und in ausreichender Höhe und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt nur noch für bestimmte Fälle und für begrenzte Zeit. Aufgrund gewichtiger Änderungen in letzter Minute herrscht derzeit jedoch wenig Klarheit im Hinblick auf die praktischen Anwendungsfälle insbesondere des StaRUG.

Grafik Überblick Restrukturierungsverfahren StaRUG

In einem spannenden Webinar hat Dr. Christoph Morgen gemeinsam mit Kollegen:innen von Hogan Lovells und Alvarez & Marsal die aus Sicht der Geschäftsführung zu treffenden Abwägungsfragen und die praktischen Anwendungsfälle des neuen Restrukturierungsverfahrens nach dem StaRUG sowie des reformierten Schutzschirm- und Planverfahrens sowie der Eigenverwaltung besprochen. Zudem wurden die relevanten Bewertungsfragen, die die Machbarkeit und den Erfolg einer Restrukturierung bedingen, beleuchtet.

Das Webinar wurde aufgezeichnet und kann hier abgerufen werden. Sie werden zur Ansicht auf die Webseite von Hogan Lovells weitergeleitet.